Glossar
Special Purpose Vehicle (SPV) (Zweckgesellschaft)
Das SPV oder SPE ist in der Regel eine Einzweckgesellschaft (auch Emissionsgesellschaft genannt), d.h. ihre Geschäftstätigkeit beschränkt sich ausschließlich auf den Ankauf von bestimmten Forderungen und die Refinanzierung des Kaufpreises durch Begebung von Wertpapieren (oftmals Asset Backed Securities). Sie erhält Zahlungen (vor allem aus den angeschafften Vermögenswerten), strukturiert diese und leitet diese an die Kreditgeber weiter. Durch entsprechende Vertragsgestaltungen wird ausgeschlossen, dass das SPV andere Aktivitäten entfaltet und / oder andere Geschäftsrisken eingehen kann.
Man bezeichnet das SPV deshalb auch als "bankruptcy-remote" (insolvenzfern). Es wird vertraglich sichergestellt, dass die erworbenen Forderungen sowie die damit verbundenen Sicherheiten ohne irgendwelche Einschränkungen den Investoren als Haftungsmasse dienen.
