Hypothek
Auf einem Grundstück eingetragenes Pfandrecht zur Besicherung einer Forderung, meist Baudarlehen. Die Ausgestaltung ist akzessorisch, d.h. sie ist in Entstehung und Fortbestehen von einer zu sichernden Forderung ihres Inhabers abhängig. Heute hat die Grundschuld die Hypothek weitgehend verdrängt, die in ihrer Anwendung weitgehend gleich ausgestaltet ist, jedoch nicht akzessorisch ist, d.h. ohne intensive Verknüfpung mit der Forderung besteht.