Glossar

Forfaitierung

(franz. «à forfait», «in Bausch und Bogen»). Forfaitierung beschreibt den regresslosen Ankauf von längerfristigen Forderungen gegen Drittschuldner aus Warenlieferungen oder Dienstleistungen durch ein Finanzierungsinstitut (Forfaiteur). Das Finanzierungsinstitut stellt dem verkaufenden Untenehmen gegen eine entsprechende Sicherheitenstellung (z.B. Wechsel, Bankgarantien, Akkreditive) sofort Liquidität zur Verfügung und übernimmt somit eine Finanzierungs-, Delkredere- und Inkassofunktion. Bei der Forfaitierung handelt es sich, wie beim Factoring, um ein Finanzierungssurrogat.