SEPA - Fragen und Antworten
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- Welche neuen Produkte stellt die Gallinat-Bank mir seit Anfang 2008 zur Verfügung?
- Ich bin Unternehmer - Welche Vorteile hat SEPA für mich?
- Ich bin Privatkunde - Was habe ich vom einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum?
- Welche Länder gehören zum "SEPA-Raum"?
- Muss ich mich sofort auf die neuen Zahlungsinstrumente umstellen oder gibt es Übergangsfristen?
1. Welche Produkte stellt die Gallinat-Bank mir seit Anfang 2008 zur Verfügung?
Die Euro-Überweisung als neues SEPA-Produkt baut auf der 2003 eingeführten "EU-Standardüberweisung" auf. Als Identifizierung der Bankverbindung des Überweisenden und Begünstigten gelten IBAN und BIC. Die Gutschrift erfolgt spätestens nach drei Bankarbeitstagen, wie heute im Inland. Für den Umgang mit abgelehnten oder zurückgegebenen Überweisungen gelten einheitliche Regeln.
Mit der Euro-Lastschrift können seit November 2010 Gelder von Konten im Binnenmarkt eingezogen werden. Das Verfahren ähnelt dem deutschen Einzugsermächtigungsverfahren. Grundlage ist ein Mandat des Zahlungspflichtigen, das den Zahlungsempfänger zum Einzug berechtigt. Die Lastschrift hat einen festen Fälligkeitstermin. Als Identifizierung der Bankverbindungen gelten IBAN und BIC. Jeder Lastschrifteinreicher hat eine eigene Kennung zur Identifizierung. Für den Umgang mit abgelehnten oder zurückgegebenen Lastschriften gelten einheitliche Regeln. Der Einsatz ist vom rechtlichen Umfeld abhängig.
Bank-Karten sind mit SEPA im Binnenmarkt noch breiter einsetzbar. Dies gilt insbesondere für die Gallinat-BankCard, Ihrem Schlüssel zum Konto. Das sogenannte "SEPA Cards Framework" definiert generelle Anforderungen an Karten-Systeme, die das Bezahlen in Europa weiter vereinfachen. Die Gallinat-BankCard und das deutsche "electronic cash"-System erfüllen bereits diese Anforderungen. Für Kartenzahlungen gelten auf Basis der Chip-Technologie somit europaweit einheitliche Standards.
2. Ich bin Unternehmer - Welche Vorteile hat SEPA für mich?
Der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum bietet insbesondere international tätigen Unternehmen viele Chancen, Vorteile und Möglichkeiten:
- Steuern Sie Ihren Euro-Zahlungsverkehr im Binnenmarkt komplett über Ihr Konto bei uns.
- Profitieren Sie von einfacheren, effizienteren und schnellen Überweisungen.
- Bestimmen Sie durch die neue Lastschrift den Zeitpunkt des Geldeingangs aus Ihrer Rechnungslegung selbst.
- Genießen Sie mehr Sicherheit dank einheitlicher Regelungen.
- Optimieren Sie Ihre Liquiditätssteuerung im europäischen Ausland.
- Ergreifen Sie die Chance und nutzen Sie Einsparpotenziale.
- Setzen Sie bei der Umstellung auf die neuen Zahlungsanwendungen auf unsere kompetente Unterstützung.
3. Ich bin Privatkunde - Was habe ich vom einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum?
Sie können die SEPA-Produkte für inländische und grenzüberschreitende Zahlungen im Binnenmarkt einsetzen. Mit dem Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) wird Ihre Mobilität im Binnenmarkt vereinfacht und erhöht:
- Nur noch ein Konto für Zahlungen im Binnenmarkt notwendig
- Zahlungen werden einfacher und schneller
- Mehr Akzeptanzstellen
- Einheitliche Standards
- Einheitliche Kontoadressierung mit IBAN und BIC
4. Welche Länder gehören zum "SEPA-Raum"?
Die SEPA-Produkte gelten innerhalb der Europäischen Union (EU) inklusive der französischen Überseedepartements Guadeloupe, Französisch-Guayana, Martinique und Réunion, der zu Spanien gehörenden Kanarischen Inseln, der Exklaven Ceuta und Melilla, der portugiesischen Inseln Azoren und Madeira, der Schweiz, Monaco und den drei weiteren Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR).
Die Länder sind derzeit: EU (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern) und EWR-Staaten (Island, Liechtenstein und Norwegen).
Derzeit wird diskutiert, die SEPA-Prinzipien in einem eigenen System für den asiatischen und den arabischen Raum zu übernehmen.
5. Muss ich mich sofort auf diese Zahlungsinstrumente umstellen oder gibt es Übergangsfristen?
Die neuen Zahlungsinstrumente für den europäischen Binnenmarkt werden zunächst zusätzlich zu den nationalen Verfahren angeboten. Bei inländischen Zahlungen können Sie deshalb seit 2008 zwischen nationalen und europäischen Verfahren wählen.
