Einlagensicherung
Ihr Geld ist bei uns sicher angelegt !
Als deutsche Bank unterliegt die Gallinat-Bank AG dem deutschen Sicherungsverfahren.
Das bedeutet für Sie:
- Die Gallinat-Bank AG ist dem Einlagensicherungsfonds (85 KB) des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. angeschlossen. Dieser Fonds sichert alle Verbindlichkeiten, die in der Bilanzposition "Verbindlichkeiten gegenüber Kunden"auszuweisen sind. Hierzu zählen Sicht-, Termin- und Spareinlagen einschließlich der auf den Namen lautenden Sparbriefe. Die Sicherungsgrenze je Gläubiger beträgt bis zum 31. Dezember 2014 30%, bis zum 31. Dezember 2019 20%, bis zum 31. Dezember 2024 15% und ab dem 1. Januar 2025 8,75% des für die Einlagensicherung maßgeblichen haftenden Eigenkapitals der Bank. Für Einlagen, die nach dem 31. Dezember 2011 begründet oder prolongiert werden, gelten, unabhängig vom Zeitpunkt der Begründung der Einlage, die jeweils neuen Sicherungsgrenzen ab den vorgenannten Stichtagen. Für Einlagen, die vor dem 31. Dezember 2011 begründet wurden, gelten die alten Sicherungsgrenzen bis zur Fälligkeit der Einlage oder bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin.
Die Sicherungsgrenze der Gallinat-Bank AG können Sie beim Bundesverband tagesaktuell abfragen. Für Sie heißt das: Wenn Ihre Einlagen diese Summe nicht überschreiten, sind sie bis zu 100% abgesichert. - Die vom Gesetz vorgeschriebene Grundabsicherung durch die Entschädigungseinrichtung (112 KB) deutscher Banken ist in § 4 und § 5 des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (EAEG) geregelt. Die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) schützt:
- Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro sowie
- 90% der Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften, maximal den Gegenwert von 20.000 Euro.
Der Einlagenschutz schließt neben sämtlichen Einlagenarten - im Wesentlichen Sicht-, Termin- und Spareinlagen - auch auf den Namen lautende Sparbriefe ein. Verbindlichkeiten, über die eine Bank Inhaberpapiere ausgestellt hat, wie Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagenzertifikate, werden dagegen nicht geschützt.
Der Entschädigungsanspruch besteht nicht, wenn die Einlagen nicht auf Euro oder die Währung eines EU-Mitgliedstaates lauten.
Das Sicherungsverfahren bezieht sich nicht auf Wertpapiere im Depot, denn diese werden hier nur verwaltet und bleiben somit Ihr Eigentum.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bankenverband.de bzw. unter www.edb-banken.de
